Mitgliedsantrag

Ein Verein lebt für und mit seinen Mitgliedern. Daher freuen wir uns um jeden, der unserem Verein beitreten möchte.

Unter dem folgenden Link können Sie eine digitale Beitrittserklärung ausfüllen. Klicken Sie hierzu oben auf den Button „Beitreten“

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Sandra Folger

Sekretariat

folger@reitverein-metternich.de

0171 23 80 385

Wir freuen uns auf Sie!

Wichtig: Hier die aktuellen Bestimmungen für eine Mitgliedschaft:

Mit Eintritt in den Verein ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe des vollen Jahresbeitrages fällig.

Bei Eintritt ab dem 01.07. eines Jahres wird der halbe Jahresbeitrag fällig, die Aufnahmegebühr jedoch in voller Höhe.

Die Mitgliedschaft läuft unbegrenzt und kann jeweils, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, zum Jahresende gekündigt werden.

Nur aktive und jugendliche Mitglieder gelten als Stammmitglieder zur Erteilung einer Jahresturnierreiterlizenz.

Als aktives Mitglied zählt man automatisch ab dem Jahr, in dem man 16 Jahre alt wird.

Nur aktive Mitglieder sind bei Mitgliedsversammlungen stimmberechtigt.

Fördermitglieder erhalten keine finanzielle Förderung für z.B. Lehrgänge und Veranstaltungen.

Nur aktive Mitglieder und jugendliche Mitglieder dürfen die Reitanlage am Ginsterberg nutzen.

Unter die Nutzung der Reitanlage fällt nicht nur das Reiten, sondern auch longieren und versorgen des Pferdes wie z.B. putzen.

Freies Laufenlassen der Pferde ist grundsätzlich untersagt.

Aktive Mitglieder können, gegen Abgabe eines Pfandbetrages, einen Schlüssel für die Reitanlage erhalten.

Hinweise zur Nutzung mit eigenem Pferd

Alle Pferde, die auf der Reitanlage am Ginsterberg geritten werden, MÜSSEN Haftpflichtversichert sein. Ich versichere das mein/e Pferd/e über eine aktive Haftpflichtversicherung verfügen.

Den aktuellen Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung senden Sie bitte an: czeschik@reitverein-metternich.de.

Ich versichere das alle Reiter, Reitbeteiligungen, Fremdreiter, Gastreiter, welche mit meinem/n Pferd/en die Reitanlage am Ginsterberg nutzen (reiten, longieren, versorgen), aktives oder jugendliches Mitglied im Reitverein Metternich e.V. sind. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen haben eine sofortige Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge